FAQ
Kategorie(n): Erben und Vererben

Muss ich als Erbe Steuern auf eine geerbte Immobilie zahlen?

Ob beim Erben einer Immobilie Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Das Finanzamt setzt den Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes fest. Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Freibeträge:

  • Kinder: 400.000 €
  • Ehegatten: 500.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Andere Erben (z. B. Geschwister, Freunde): 20.000 €

Liegt der Immobilienwert unterhalb des Freibetrags, ist keine Steuer fällig. Wird die Immobilie jedoch von Ehegatten oder Kindern geerbt und selbst bewohnt, kann sie unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben – unabhängig vom Wert. Die Voraussetzung ist, dass der Erbe die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt.

Wird die Immobilie verkauft, vermietet oder verschenkt, kann die Steuerbefreiung rückwirkend entfallen. Deshalb ist eine steuerliche Beratung im Erbfall sehr sinnvoll.

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