Unsere liebste Rolle: Der Makler als Ritter auf dem weißen Pferd.
Die Liebe ist eine Himmelsmacht und dauert ewig. Das scheint, zumindest wenn man auf die unvermindert hohe Zahl an Eheschließungen schaut, die feste Überzeugung der Menschen zu sein. Die Realität sieht leider weniger romantisch aus. Ganz besonders bei Immobilien im Scheidungsfall.
Statistisch endet jede zweite der knapp 900 in Mönchengladbach im Jahre 2021 geschlossenen Ehen vor dem Scheidungsrichter. Und fast immer ist das mit viel Ärger für alle Beteiligten verbunden, ganz besonders, wenn es um gemeinsam erworbene Immobilien geht. Was das rationale Handeln in dieser Situation noch zusätzlich erschwert, ist die verständlicherweise hohe emotionale Beteiligung aller Parteien.
Ursachen dafür, dass zwei Menschen sich auseinanderleben, gibt es viele. Meistens ist der Grund für eine Scheidung jedoch ganz trivial. Neben Schulden, Stress, Sucht oder Auseinanderleben ist Fremdgehen einer der häufigsten Scheidungsgründe. Auch wenn das berüchtigte „eine Mal” vielleicht tatsächlich als „kein Mal” gilt, ruiniert ein Seitensprung das Vertrauensverhältnis meist dauerhaft. Sich konstruktiv über größere Werte zu verständigen fällt dann doppelt schwer.
SERVICE-Tipp von Makler Schmitz
Verkehrswert, was ist das?
Der Verkehrswert einer Immobilie ist im Unterschied zum Marktwert gesetzlich definiert. Er wird, wie in §194 BauGB definiert, im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale zu erzielen wäre. Er ist also gewissermaßen die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.
Im Gegensatz dazu kann der Marktwert natürlich davon abweichen – im Idealfall zugunsten des Verkäufers, der zum Beispiel von der Expertise eines erfahrenen Maklers profitiert.
Sich mit dem Partner darauf zu einigen, wer was vom Eigentum beider behalten darf, mag noch gelingen. Aber was passiert mit gemeinsam erworbenen Immobilien? Bleibt einer der Partner im Haus wohnen? Oder keiner? Welcher Wert ist anzusetzen, wenn einer der beiden Ehepartner nach der Scheidung das gemeinsame Haus alleine weiter bewohnen will? Ohne professionelle Hilfestellung von außen ist Einigkeit hier schwer zu erzielen, zumal Verkehrswert und Marktwert des Streitobjekts sich erheblich unterscheiden könnten.
Gerade angesichts der in den letzten Jahren gestiegenen Preise geht es bei Immobilien im Scheidungsfall recht schnell um viel Geld. Größenordnungen im hohen sechsstelligen Bereich sind in diesem Zusammenhang eher die Regel als eine Seltenheit. Im Zweifel sind Ehepaare in Scheidung also gut beraten, wenn sie den tatsächlich aktuellen Verkehrswert des Objekts durch einen Fachmann ermitteln lassen, der den Markt gut kennt. Hierfür kommen Gutachter, aber auch Makler, die gleichzeitig eine Qualifikation als Gutachter und Sachverständiger haben, in Frage.
Neben der rein fachlichen Kompetenz hat die Beratung und Begleitung von außen auch den Vorteil, dass gleichzeitig etwas Ruhe in das emotionale Chaos kommt, das die Situation bisher bestimmt hat. Der Makler, der die zerstrittenen Parteien wenigstens für diese Situation wieder zusammenführen kann, wird vielleicht nicht auf einem weißen Pferd geritten kommen. Ein Retter in der Not kann er trotzdem sein. Und wenigstens ein kleines bisschen Romantik kann auch in Scheidungsfragen nicht schaden, oder?