Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?
Im Falle einer Scheidung stellt sich bei gemeinsamem Immobilieneigentum oft die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung passiert. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, abhängig davon, wie die Immobilie finanziert wurde und ob beide Partner im Grundbuch stehen.
Typische Lösungen sind:
- Verkauf der Immobilie: Der Erlös wird nach Abzug eventueller Schulden aufgeteilt – meist hälftig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Übernahme durch einen Partner: Einer der beiden übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus – inklusive der offenen Kredite.
- Vermietung: Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Besitz, wird aber vermietet, und die Einnahmen werden geteilt.
Wichtig: Auch wenn nur einer der Ehepartner im Grundbuch steht, kann der andere unter Umständen Ansprüche geltend machen, etwa durch Zugewinnausgleich. Bei einer Scheidung mit Immobilienbesitz empfiehlt sich deshalb dringend rechtliche und notarielle Beratung. Eine neutrale Immobilienbewertung kann die Basis für faire Lösungen schaffen.