Was passiert mit einer Immobilie im Erbfall?
Wenn eine Immobilie vererbt wird, geht sie automatisch in das Eigentum der Erben über – entweder eines einzelnen Erben oder einer Erbengemeinschaft. Die Erben müssen die Immobilie im Grundbuch umschreiben lassen. Dazu ist in der Regel ein Erbschein notwendig, es sei denn, ein notarielles Testament liegt vor. Die Umschreibung beim Grundbuchamt ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers gebührenfrei.
Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinsam entscheiden, wie mit der Immobilie verfahren wird. Möglichkeiten sind die gemeinsame Nutzung, die Vermietung oder der Verkauf. Ein Verkauf kann oft die einfachste Lösung sein, insbesondere wenn Uneinigkeit besteht. Wichtig ist, dass alle Erben dem Verkauf zustimmen müssen.
Auch steuerlich ist der Erbfall relevant: Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie kann Erbschaftsteuer anfallen. Es gibt jedoch Freibeträge, die z. B. bei Kindern bei 400.000 € liegen. Liegt der Immobilienwert darunter, ist keine Steuer fällig.